Wohnzuschuss / Wohnbeihilfe

Aus aktuellem Anlass!

Neuberechnung (Abänderung) der bestehenden Wohnzuschuss- / Wohnbeihilfe-Anträge bzw. Neubeantragung von Wohnzuschuss / Wohnbeihilfe!

Ab sofort ist eine Abänderung des bewilligten Wohnzuschusses bzw. der bewilligten Wohnbeihilfe sowie eine Beantragung des Wohnzuschusses bzw. der Wohnbeihilfe, auf Basis der aktuellen Einkommenssituation, bereits bei einer Einkommensminderung von mindestens 10 % des Familieneinkommens möglich. Diese Art der Berechnung gilt nun auch für Selbstständige. 

Gemäß § 40 Abs. 2 der NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2019 besteht die Möglichkeit das aktuelle Familieneinkommen zu berücksichtigen, wenn sich dieses um mindestens 30 % gegenüber dem Kalenderjahr reduziert hat, das der Einkommensbeurteilung eines Antrages zugrunde liegt.

Aufgrund der aktuellen Situation hat die NÖ Landesregierung mit 31. März 2020 beschlossen, dass diese Regelung bereits bei einer Einkommenseinbuße von mindestens 10 % angewendet werden kann. Diese Ausnahmeregelung ist vom 16. März 2020 bis 31. Dezember 2020 gültig.

12.05.2020