Schneeräumung

Um die Sicherheit auf Oberwaltersdorfs Gehsteigen und -wegen bei Eis und Schnee zu erhöhen, erinnert die Marktgemeinde an die gesetzlichen Winterdienstpfichten. Demnach haben Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten ihren Gehsteige entlang des gesamten Grunstücks von 06:00-22:00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen zu säubern sowie bei Schnee und Glatteis zu bestreuen.

Ist ein Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in einer Breite von einem Meter zu säubern und zu bestreue. Weiters ist dafür zu sorgen, dass Schneewächten oder Eisbildungen von den Dächern an der Straße gelegenen Gebäude entfernt werden. Das Ablagern von Schnee aus Häusern oder Grundstücken auf der Straße bedarf einer behördl. Bewilligung. Schnee ist auf Eigengrund zu lagern. Im Zuge der Durchführung des Winterdienstes auf öffentlichen Verkehrsflächen kann es aus arbeitstechnischen Gründen vorkommen, dass die Straßenverwaltung Flächen räumt und streut, für die Anrainer/Grundeigentümerselbst zur Räumung und Streuung verflichtet sind. Die Marktgemeinde weist darauf hin, dass 

  • daraus kein Rechtsaspruch abgeleitet werden kann;
  • die gesetzliche Verpflichtung und damit verbundene zivilrechtliche Haftung für die zeitgrechte und ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten beim verpflichteten Anrainer bzw. Grundstückseigentümer verbleibt;
  • eine Übernahme dieser Räum- und Steuerpflicht durch stillschweigende Übung im Sinne von §863 Allgemein Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) hiermit hiermit ausdrücklich ausgeschlossen wird.

Der Winterdienst erfolgt im Turnus, dh. jeder Straßenzug wird in regelmäßigen Abständen geräumt.

Die Marktgemeinde Oberwaltersdorf ersucht um Kenntnissnahme.


Quelle: Gemeindezeitung Ausgabe 04/2021 Seite 19.

09.12.2021