Meldeamt

Allgemein 

Wer in einer Wohnung in Österreich Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Eine Anmeldung ist beispielsweise in folgenden Fällen notwendig:

  • Erstmaliger Bezug einer Unterkunft in Österreich 
  • Umzug innerhalb Österreichs (es wird ein neuer Hauptwohnsitz begründet) 
  • Begründung eines weiteren Wohnsitzes (der Hauptwohnsitz bleibt gleich)

Wenn ein neuer Hauptwohnsitz angemeldet wird, kann die für den neuen Hauptwohnsitz zuständige Behörde gleichzeitig mit der Anmeldung des neuen die Abmeldung bzw. Ummeldung des alten Wohnsitzes durchführen.

Sie können sich persönlich oder postalisch anmelden. Die Anmeldung kann aber auch durch einen Boten überbracht werden. Anmeldungen per Fax oder E-Mail sind derzeit gesetzlich nicht möglich.

Minderjährige müssen von den Pflege- oder Erziehungsberechtigten angemeldet werden, geistig behinderte Personen im Rahmen des Wirkungsbereiches eines Sachwalters von diesem, falls diese Personen nicht vorhanden sind, von dem Unterkunftgeber.

Für die Anmeldung benötigen Sie das Meldezettel-Formular, das den Meldebehörden zur Eingabe der Meldedaten in das Melderegister dient. Das Formular kann heruntergeladen werden, liegt bei der Meldebehörde auf und ist in einigen Trafiken erhältlich.

Die Rubriken des Meldezettels sind vollständig und leserlich auszufüllen. Hierbei sind folgende Besonderheiten zu beachten:

Religionsbekenntnis: Diese Rubrik kann auch erst dann ausgefüllt werden, nachdem der Unterkunftgeber den Meldezettel unterschrieben hat. Sie kann auch unausgefüllt bleiben. 

ZMR-Zahl: Sie ist anzugeben, soweit sie bekannt ist. Die ZMR-Zahl ist eine vom System willkürlich vergebene zwölfstellige Zahl, die den Behörden zur Identifizierung dient. 

Unterschrift des Meldepflichtigen: Damit wird die sachliche Richtigkeit der Meldedaten bestätigt. 

Unterschrift des Unterkunftgebers

Unterkunftgeber ist jene Person, die dem Unterkunftnehmer tatsächlich Unterkunft gewährt, also beispielsweise

  • der Eigentümer eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung sich selbst, dem Mitbewohner (z.B. Lebensgefährte, Familienangehörige) oder dem Hauptmieter, 
  • der Hauptmieter dem Mitbewohner oder dem Untermieter, 
  • der Untermieter dem Mitbewohner.

Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.

Folgende Unterlagen müssen zur Anmeldung mitgebracht werden:

  • Öffentliche Urkunden, aus denen Familiennamen/Nachnamen- und Vornamen, Familiennamen vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Unterkunftnehmers hervorgehen (z.B. Reisepass und Geburtsurkunde)
  • Eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade 
  • Für Unterkunftnehmer, die keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen (Fremde): Reisedokument (z.B. Reisepass)

Falls Sie sich nicht persönlich anmelden, müssen Ihre Originaldokumente oder notariell bzw. gerichtlich beglaubigte Abschriften dieser Dokumente zusammen mit einem ausgefüllten Meldezettel-Formular mitgeschickt oder dem Boten mitgegeben werden. Bei postalischer Anmeldung des Wohnsitzes bedenken Sie bitte das Risiko des Postwegs, welches nicht von der Behörde getragen wird.

 

Geburt eines Kindes

Bei Anmeldung eines Neugeborenen (bei der Meldebehörde): Geburtsurkunde des Kindes

Die Wohnsitzanmeldung eines Neugeborenen kann gleichzeitig mit der Anzeige der Geburt beim Standesamt erfolgen, wenn vorher (in der Regel in der Krankenanstalt) ein Meldezettel-Formular ausgefüllt wird. In diesem Fall ist keine Anmeldung bei der Meldebehörde nötig.

Im Inland erfolgte Änderungen des Namens, des Personenstandes, des Geschlechts oder der Staatsbürgerschaft werden direkt von den Standesämtern oder Staatsbürgerschafts-Evidenzstellen in das Zentrale Melderegister eingetragen, d.h. es ist keine gesonderte Meldung notwendig.

Wer die gesetzliche Meldepflicht nicht erfüllt, insbesondere weil eine An- oder Abmeldung überhaupt unterlassen oder vorgenommen wird, obwohl keine Unterkunftsnahme erfolgt ist bzw. die Unterkunft nicht aufgegeben wurde, begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe bis zu 726 Euro (im Wiederholungsfall bis zu 2.180 Euro) geahndet wird.

 

Aufenthalt in Österreich

Aktuelle Informationen über Aufenthalt in Österreich, Aufenthalt von EU-Bürgern, sonstigen EWR-Bürgern und Schweizern sowie deren Angehörigen in Österreich, Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen, Aufenthaltstitel etc.


Formulare zu diesem Thema 

   

Stand: 14.03.2016
Hinweis

Abgenommen durch:
 Bundeskanzleramt – HELP-Redaktion 

Beantragung Reispass, Personalausweis und E-ID AUSTRIA nur für Oberwaltersdorfer mit Hauptwohnsitz möglich!

! ACHTUNG nur mit telefonischer Terminvereinbarung !

Bitte mitbringen:

  • alten Reisepass oder bei Neuausstellung Staatsbürgerschaftsnachweis und Geburtsurkunde
  • ein aktuelles Passbild maximal 6 Monate  (Hochformat ca. 35 x 45 mm) nicht geschnitten!
  • Für Kinder gilt:
    • ab 12 J. 75,90€ 
    • 2-12 J. 30 €
    • 0-bis zum 2. Lebensjahr gratis
    • Heiratsurkunde/Obsorgevereinbarung
    • der Obsorgeberechtigte muss einen amtlichen Ausweis vorlegen


Kontakt

Kontaktdaten von Meldeamt
AdresseKulturstraße 1
2522 Oberwaltersdorf
Telefon+43 2253 61 000
Faxnummer+43 2253 61000 150
E-Mail (offiziell)meldeamt@oberwaltersdorf.gv.at

Leitung

Bleich Raphaela
Kontaktdaten von Raphaela Bleich, BA
Meldeamt & Friedhof
Raphaela Bleich, BA
Tel: +43 2253 61 000
meldeamt@oberwaltersdorf.gv.at
raphaela.bleich@oberwaltersdorf.gv.at
Meldeamtbüro
Kulturstraße 1
2522 Oberwaltersdorf

Ansprechperson

Pochmann Manuela
Kontaktdaten von Manuela Pochmann
Meldeamt
Manuela Pochmann
Tel: +43 2253 61000 119
meldeamt@oberwaltersdorf.gv.at
manuela.pochmann@oberwaltersdorf.gv.at
Kulturstraße 1
2522 Oberwaltersdorf

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