Kinderbetreuungsgeld

Zuständige Stelle

  • der Krankenversicherungsträger, bei dem Wochengeld oder Betriebshilfe bezogen wird bzw. wurde,
  • ansonsten der Krankenversicherungsträger, bei dem ein Elternteil (mit-)versichert ist oder zuletzt (mit-)versichert war
  • in allen anderen Fällen: die Gebietskrankenkasse.

Zuständig


Polak Sandra
Kontaktdaten von Sandra Brezina
Sandra Brezina
Kulturstraße 1
Tel: +43 2253 61 000 114
buchhaltung@oberwaltersdorf.gv.at
sandra.brezina@oberwaltersdorf.gv.at