Grundsteuer - Befreiung

Dies ist nur für Objekte möglich ist die bis 2010 fertiggestellt wurden.

Die Grundsteuerbefreiung ist eine spezielle Form der Wohnbauförderung und an diese gebunden, d.h. sie konnte nur für ein Wohnobjekt gewährt werden, für das auch eine Wohnbauförderung zuerkannt und das bis 31.12.2010 fertiggestellt wurde. 

Sie ist im NÖ Wohnungsförderungsgesetz 2005 (NÖ WFG 2005), LGBl.