Friedhof

Der Friedhof in Oberwaltersdorf steht im Eigentum der Marktgemeinde Oberwaltersdorf und diese ist daher verpflichtet den Betrieb des Friedhofes und seiner Einrichtungen ohne Unterbrechung aufrecht zu halten und für die Bestattungsmöglichkeit der im Gemeindegebiet Verstorbenen in ausreichendem Maße Vorsorge zu treffen. Das Kernstück des Friedhofes der Marktgemeinde Oberwaltersdorf geht auf das Jahr 1810 zurück und wurde im Laufe der Jahrhunderte sukzessive erweitert. Im Kern des ursprünglichen Pfarrfriedhofes sind zwei denkmalgeschützte Gruften situiert, auch das Ehrengrab von Oskar Helmer und der Urnenhain befindet sich hier.

 


Aufbahrungshalle befindet sich am Friedhof!

Friedhofgebührenverordnung_2026[3].pdf herunterladen (0.16 MB)

Friedhofsordnung[1].pdf herunterladen (0.94 MB)


Was ist zu tun bei einem Todesfall?

  • Grabnutzungsrecht 
  • Erste Schritte nach Eintreten eines Todesfalls 
  • Totenbeschau
  • Anzeige des Todesfalls – Ausstellung einer Urkunde über einen Sterbefall/eines Registerauszugs Tod
  • Einsargung und Beförderung 
  • Bestattung
  • Todesfall/Bestattung im Ausland
  • Meldungen nach dem Todesfall  
  • Privatrechtliche Verpflichtungen von Verstorbenen – Auflösung bzw. Abänderung
  • Steuerliche Absetzbarkeit von Bestattungskosten
  • Verlassenschaftsverfahren
  • Amtswege rund um den Todesfall 

Kontakt

Kontaktdaten von Friedhof
AdresseEbreichsdorfer Straße 17
2522 Oberwaltersdorf
Telefon+43 2253 61000
Faxnummer+43 2253 61000 150

Verordnungen

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