Hundeabgaben und Hundemarke

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Hundeabgabe
Abgabepflichtig ist jeder, der im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält.

Für zugelaufene Hunde muss die Abgabe entrichtet werden, wenn sie nicht binnen einem Monat dem Eigentümer übergeben oder sonst abgegeben werden. Wer einen Hund zur Pflege oder auf Probe hält, hat die Abgabe zu entrichten, wenn er nicht nachweisen kann, dass für den Hund bereits in einer anderen österreichischen Gemeinde eine Hundeabgabe entrichtet wird.

Als Nutzhunde gelten Hunde, die als Wachhunde, Blindenführerhunde oder in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden. Insbesondere gelten als Nutzhunde:

  • Hunde, zur Bewachung von einzelstehenden Gebäuden, wenn diese von der nächstgelegenen geschlossenen Siedlung mehr als 100 m entfernt sind
  • Diensthunde der beeideten und bestätigten Jagdaufseher, Waldaufseher und Flurhüter
  • Diensthunde der Polizei-, Gendarmerie- und Zollbeamten, sowie des Bundesheeres, deren Unterhaltskosten im wesentlichen aus öffentlichen Mitteln getragen werden
  • Hunde, die zum Führen von Blinden verwendet werden (Blindenführerhunde)
  • Hunde, die zum Schutze und zur Hilfe tauber oder völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind

Hundeabgabemarke
Für jeden Hund ist einmalig nach Einlangen einer Anzeige über den Erwerb eines Hundes oder den Zuzug mit einem Hund eine neue Hundeabgabemarke gegen Erstattung der Selbstkosten auszufolgen.
Bei Verlust der Hundeabgabemarke ist dem Halter des Hundes auf seinen Antrag gegen Erstattung der Selbstkosten eine Ersatzmarke auszufolgen.
Die Hundeabgabe wird jährlich vorgeschrieben und ist bis spätestens 15. Februar fällig.

Hundeanmeldung
Der Erwerb eines Hundes ist binnen einem Monat durch den Hundehalter der Abgabenbehörde schriftlich anzuzeigen. Neugeborene Hunde gelten mit dem Ablauf des dritten Monates nach der Geburt als erworben.

Hundeabmeldung
Hinsichtlich jedes Hundes, welcher abgegeben worden, abhanden gekommen oder verstorben ist, muss der Abgabenbehörde schriftlich eine Meldung erstattet werden. Im Falle der entgeltlichen oder unentgeltlichen Abgabe des Hundes an einen Dritten sind bei der Meldung Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben.

Umgang mit dem Hund im Gemeindegebiet

Der Hund ist der beste Freund des Menschen und ist es nicht schön, wenn man nach Hause kommt und von einem freudigen Vierbeiner begrüßt wird? Aber das Leben miteinander erfordert einige Regeln damit es für alle ein angenehmes wird.Landkarte



Hunde müssen im Ortsbereich von Oberwaltersdorf an der Leine geführt werden.

An öffentlichen Plätzen herrscht Maulkorbzwang gem. § 8 Abs. 5 Zi. 1-6 NÖ Hundehaltegesetz, außer in den eigens dafür gekennzeichneten Bereichen – Hunde-Freilaufzone (3.000 m² große eingezäunte Freilaufzone nahe der B210 in Richtung Ebreichsdorf, nach den Gleisanlagen rechts).

Bitte räumen Sie das verrichtete Geschäft Ihres Hundes weg (§ 8 Abs. 2 NÖ Hundehaltegesetz), denn auch auf der Wiese ist Hundekot nicht immer Dünger sondern verunreinigte Gräser sind Gift für alle Wiederkäuer! Die Marktgemeinde Oberwaltersdorf bietet ein Sackerlservice für die bequeme Hundekot-Entsorgung.

Der Alltag zeigte, dass Hundekotsackerl in den allermeisten Fällen im nächsten Restmüllcontainer entsorgt werden. Das ist auch absolut ok. Das Material der Hundekotsackerl muss dafür aber nicht biologisch abbaubar sein. Die Marktgemeinde Oberwaltersdorf stellt ihr diesbezügliches Service daher auf herkömmliche Plastiksackerl um, zumal die entsprechenden Kosten dadurch erheblich reduziert werden können. Die Gemeinde weist ausdrücklich darauf hin, dass die Hundekotsackerl ab sofort ausschließlich als Restmüll in den dafür vorgesehenen Tonnen und keinesfalls in der freien Natur zu entsorgen sind!


Zuständig


Ebner Melanie
Kontaktdaten von Melanie Ebner
Melanie Ebner
Kulturstraße 1
2522 Oberwaltersdorf
Tel: +43 2253 61000 107
melanie.ebner@oberwaltersdorf.gv.at

Polak Sandra
Kontaktdaten von Sandra Brezina
Sandra Brezina
Kulturstraße 1
Tel: +43 2253 61 000 114
buchhaltung@oberwaltersdorf.gv.at
sandra.brezina@oberwaltersdorf.gv.at

Formulare