Änderung der Sackpreise AbfallwirtschaftsVO - GVA Baden

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Die neuen Entgelte für die Restmüllsäcke wurden in der Abfallwirtschaftsverordnung des GVA Baden beschlossen und gelten verbindlich ab 1. Juli 2023.

Als Information vorweg teilen wir mit, dass die beschlossenen Änderungen in der AbfallwirtschaftsVO ab 1. Juli 2023 hauptsächlich die Angleichung der Sackpreise an die 120L Mülltonne und die Zuordnung von Grundstücken zu einem Sonderbereich (NÖWAG § 13) betreffen.

Für den Sonderbereich wurde gem. NÖAWG § 24 eine um 10% reduzierte Grundgebühr (bezogen auf die Grundgebühr von 120L Restmüll) festgesetzt.   


Für weitere Informationen steht ihnen gerne der Gemeindeabfallverband für Abfallwirtschaft in Baden zur Verfügung (GVA Baden).

https://baden.umweltverbaende.at/

Quelle: GVA Baden

29.06.2023