Hundeabgaben und Hundemarke

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Hundeabgabe

Anmeldung 

Abgabepflichtig ist jeder, der im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält. Der Erwerb eines Hundes ist binnen einem Monat durch den Hundehalter der Abgabenbehörde schriftlich anzuzeigen.

Neugeborene Hunde gelten mit dem Ablauf des dritten Monates nach der Geburt als erworben.


Der Hund kann wie folgt angemeldet werden: 

 Online mit dem Formular Hundeanmeldung

Im Bürgerservice (innerhalb der Parteiverkehrszeiten)

 

Höhe der Hundeabgabe: 

€ 54 pro Hund und Jahr 
 (Markengebühr einmalig € 4)

 Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial: € 108 pro Hund und Jahr 

 (Markengebühr einmalig € 5)

 Nutzhunde (bescheidmäßig festgesetzt): € 6,54 pro Hund und Jahr 

 Sie haben die Möglichkeit, die Hundeabgabe per Erlagschein, Überweisung oder Einziehungsauftrag (SEPA-Lastschrift Mandat) zu bezahlen.


Marke

Die Hundemarke ist als Dauermarke zu verwenden und hat Gültigkeit solange der Hund bei der Marktgemeinde Oberwaltersdorf angemeldet ist. Die Gebühr wird daher für diesen Zeitraum nur einmal eingehoben. Sollte eine Ersatzmarke benötigt werden (z.B.: Verlust, Beschädigung,...), kann gegen die Markengebühr eine Ersatzmarke erworben werden.


Abmeldung

Der Hund kann wie folgt abgemeldet werden: 

Online mit dem Formular Hundeabmeldung

Im Bürgerservice (innerhalb der Parteiverkehrszeiten)

Falls Sie innerhalb Oberwaltersdorf umziehen, müssen Sie Ihren Hund nicht ab- und wieder anmelden.

Falls Sie Ihren Hund nicht mehr halten oder er verstorben ist, müssen Sie diesen umgehend schriftlich abmelden. Laut NÖ Hundeabgabegesetz § 4 besteht die Abgabepflicht solange weiter, bis eine schriftliche Meldung bei der Gemeinde erfolgt. 

Die Hundeabgabe ist eine Jahresgebühr, d.h., dass es keine anteilige Rückerstattung gibt, wenn der Hund nach dem 15.2. entläuft, verendet, abgegeben wird oder euthanasiert werden muss.


Gefährliche Rassen

Hunde der folgenden Rassen oder Kreuzungen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden gelten in Niederösterreich als Listenhunde bzw. Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial:


  • Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • Pitbull
  • Bandog
  • Rottweiler
  • Tosa Inu

Listenhunde und auffällige Hunde müssen an folgenden Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden:
 an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen.


Erweiterte Sachkunde 

Über die positive Absolvierung der Ausbildung ist eine Bestätigung auszustellen und der Gemeinde vorzulegen. 

  

Nutzhund

 Ein Nutzhund ist jener, der entweder für die Berufsausübung (z.B.: Förster, Jagdbeauftragter, Lawinenhunde, Rettungshunde u. dgl.) oder als Assistenzhund einzusetzen ist.

Dies bedarf aber eines vorherigen, begründeten schriftlichen Antrages.
 Über die Anerkennung als Nutzhund wird dann bescheidmäßig von der Marktgemeinde Oberwaltersdorf entschieden. 



Umgang mit dem Hund im Gemeindegebiet

Der Hund ist der beste Freund des Menschen und ist es nicht schön, wenn man nach Hause kommt und von einem freudigen Vierbeiner begrüßt wird? Aber das Leben miteinander erfordert einige Regeln damit es für alle ein angenehmes wird.

Hunde müssen im Ortsbereich von Oberwaltersdorf an der Leine geführt werden.

An öffentlichen Plätzen herrscht Maulkorbzwang gem. § 8 Abs. 5 Zi. 1-6 NÖ Hundehaltegesetz, außer in den eigens dafür gekennzeichneten Bereichen – Hunde-Freilaufzone (3.000 m² große eingezäunte Freilaufzone nahe der B210 in Richtung Ebreichsdorf, nach den Gleisanlagen rechts).

 Bitte räumen Sie das verrichtete Geschäft Ihres Hundes weg (§ 8 Abs. 2 NÖ Hundehaltegesetz), denn auch auf der Wiese ist Hundekot nicht immer Dünger, sondern verunreinigte Gräser sind Gift für alle Wiederkäuer!

Die Marktgemeinde Oberwaltersdorf bietet ein Sackerlservice für die bequeme Hundekot-Entsorgung.

Der Alltag zeigte, dass Hundekotsackerl in den allermeisten Fällen im nächsten Restmüllcontainer entsorgt werden. Das ist auch absolut ok. Das Material der Hundekotsackerl muss dafür aber nicht biologisch abbaubar sein. Die Marktgemeinde Oberwaltersdorf stellt ihr diesbezügliches Service daher auf herkömmliche Plastiksackerl um, zumal die entsprechenden Kosten dadurch erheblich reduziert werden können. Die Gemeinde weist ausdrücklich darauf hin, dass die Hundekotsackerl ab sofort ausschließlich als Restmüll in den dafür vorgesehenen Tonnen und keinesfalls in der freien Natur zu entsorgen sind!


Landkarte



Neuerung ab 1. Juni 2023:

Sachkundenachweis und Haftpflichtversicherung

 

Alle Hundehalter:innen müssen ab 1. Juni 2023 eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von € 725.000 pro Hund für Personen- und Sachschäden vorlegen. 


 Bereits gemeldete Hundehalter und Hundehalterinnen müssen eine Bestätigung darüber bis spätestens 1. Juni 2025 nachbringen.

 

Ø  Als Versicherungsnachweis werden folgende Dokumente akzeptiert:

Bestätigungsschreiben der Versicherung mit Angabe der Versicherungspolizze und Versicherungssumme

Ø  die Polizze auf der die Polizzennummer und die Versicherungssumme ersichtlich ist

 

Ab 1. Juni 2023 muss für jeden Hund, der neu angemeldet wird, ein NÖ Hundepass vorlegt werden (allgemeine Sachkunde).

 

Informationsschreiben mit allen Details zu den Änderungen ab 1. Juni 2023.

Das NÖ Hundehaltegesetz zum Nachlesen finden Sie hier.